Praxis Kerstin Zeissner - Psychotherapeutische Praxis für Kinder und Jugendliche

Verhaltenstherapie

Was ist eine Verhaltenstherapie?

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass Verhalten erlernt und wieder „verlernt“ werden kann, bzw. man die erlernten Verhaltensmuster mit neuen, angemesseneren Verhaltensmustern ersetzen kann. Mit Verhalten ist nicht nur ein aktives Handeln gemeint, sondern auch gewisse Denkmuster, die sich auf die Gefühlswelt eines Menschen auswirken. Es kann vorkommen, dass bestimmte Verhaltensmuster und Denkweisen „erlernt“ werden, die keinen positiven Einfluss auf die Person haben. Dabei können verschiedene Störungsbilder bei Kindern und Jugendlichen auftreten. Menschen können aber auch lernen sich anders zu verhalten. Problematische Situationen so zu meistern, dass es der Person wieder besser geht. Die Verhaltenstherapie versucht eine Umgebung zu schaffen, in der ein solcher Umlernprozess angestoßen wird und ein Umlernen stattfinden kann.

Mit jeder Familie, jedem Kind und jedem Jugendlichen wird dabei eine ganz individuelle Behandlungsstrategie entwickelt.

Wie wird eine Verhaltenstherapie beantragt?

Da die Verhaltenstherapie ein wissenschaftlich anerkanntes und fundiertes Therapieverfahren ist, werden die Kosten einer Verhaltenstherapie von den gesetzlichen Krankenkassen und den meisten privaten Krankenversicherungen getragen.

Um eine Verhaltenstherapie zu beantragen, wendet man sich direkt an einen niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Eine Überweisung ist nicht nötig. Zum Kennenlernen des therapeutischen Settings stehen die psychotherapeutische Sprechstunde und fünf probatorische Sitzungen zur Verfügung. Neben der Diagnostik und der Frage, ob eine Therapie sinnvoll ist, geht es auch darum, sich gegenseitig kennenzulernen. In diesem Zeitraum muss noch kein Therapieantrag bei der Kasse gestellt werden. Das Einlesen der Versicherungskarte (in jedem Quartal) ist dennoch notwendig. Fällt die Entscheidung für eine Psychotherapie, wird der Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse eingereicht.